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   VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522   

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VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522 (https://dejure.org/2019,5431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2019 - 10 C 18.2522 (https://dejure.org/2019,5431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 10 C 18.2522 (https://dejure.org/2019,5431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 170 Abs. 2; PAG Art. 25 Nr. 2, Art. 28 Abs. 1; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von vier mit polizeilicher Verfügung sichergestellten Reifensätzen; Berücksichtigung der Eigentumsvermutung bei der ...

  • rewis.io

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Herausgabe von vier mit polizeilicher Verfügung sichergestellten Reifensätzen; Berücksichtigung der Eigentumsvermutung bei der Herausgabe sichergestellter Hehlerware

  • rechtsportal.de

    Herausgabe einer sichergestellten Sache; Entfallen der Voraussetzungen für die Sicherstellung; Einstellung des Strafverfahrens; fehlende Berechtigung; Herausgabe; Sicherstellung; Entfallen; Einstellung; Prozesskostenhilfe; Verdacht; Verkaufspreis; Eigentumsvermutung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Die im Verfahren M 7 K 13.3043 thematisierte Frage sei inzwischen durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 10 BV 15.1049 geklärt.

    Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, auch nach längerer Zeit noch die Eigentümer oder rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 42 ff.).

    Dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers einer Sache entspricht es regelmäßig, einen zu seinem Nachteil eingetretenen und andauernden Verstoß gegen die Eigentumsordnung weiterhin im Wege der Sicherstellung zu unterbinden, auch wenn er bisher nicht als Berechtigter ermittelt worden ist bzw. ermittelt werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 43; OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 38 ff.; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 7).

    Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 45 unter Verweis auf B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20; ähnlich OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12; Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 1.4.2018, Art. 28 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707

    Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Demgegenüber reicht es für die Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits aus, wenn Indizien oder Erfahrungssätze vorliegen, die mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 10 ZB 18.3 - juris Rn. 9; B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Solange somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG a.F. gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569; ähnlich BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 18; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).

    Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 45 unter Verweis auf B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20; ähnlich OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12; Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 1.4.2018, Art. 28 Rn. 9).

    Dass der Berechtigte (noch) nicht bekannt ist, steht einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung grundsätzlich nicht entgegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15; teilw.

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043

    Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Die im Verfahren M 7 K 13.3043 thematisierte Frage sei inzwischen durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 10 BV 15.1049 geklärt.

    Insofern ist die vom Verwaltungsgericht München im Urteil vom 14. Januar 2015 (M 7 K 13.3043) vertretene Auffassung durch die zitierte Rechtsprechung überholt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16

    Sicherstellung; Geld; Herausgabeanspruch; Eigentumsvermutung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers einer Sache entspricht es regelmäßig, einen zu seinem Nachteil eingetretenen und andauernden Verstoß gegen die Eigentumsordnung weiterhin im Wege der Sicherstellung zu unterbinden, auch wenn er bisher nicht als Berechtigter ermittelt worden ist bzw. ermittelt werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 43; OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 38 ff.; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 7).

    Da mangels Vorlage entsprechender Nachweise oder Angaben zum Verkäufer weiterhin nicht davon ausgegangen werden kann, dass er Eigentümer oder berechtigter Besitzer der sichergestellten Reifen ist, kann er sich zur Begründung seines Herausgabeverlangens nicht darauf berufen, dass ein Berechtigter bislang nicht ermittelt worden ist (vgl. OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, B.v. 11.8.2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 45; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Dass der Berechtigte (noch) nicht bekannt ist, steht einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung grundsätzlich nicht entgegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15; teilw.

    noch offen lassend: BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris, Rn. 15; BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 5 A 1056/06

    Sicherstellung von Sachen durch die Polizei trotz der Eigentumsvermutung des §

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers einer Sache entspricht es regelmäßig, einen zu seinem Nachteil eingetretenen und andauernden Verstoß gegen die Eigentumsordnung weiterhin im Wege der Sicherstellung zu unterbinden, auch wenn er bisher nicht als Berechtigter ermittelt worden ist bzw. ermittelt werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 43; OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 38 ff.; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 7).

    Da mangels Vorlage entsprechender Nachweise oder Angaben zum Verkäufer weiterhin nicht davon ausgegangen werden kann, dass er Eigentümer oder berechtigter Besitzer der sichergestellten Reifen ist, kann er sich zur Begründung seines Herausgabeverlangens nicht darauf berufen, dass ein Berechtigter bislang nicht ermittelt worden ist (vgl. OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, B.v. 11.8.2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 45; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht bereits zu gewähren, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als "schwierig" erscheint (BVerfG, B.v. 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris Rn. 12; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09

    Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Da mangels Vorlage entsprechender Nachweise oder Angaben zum Verkäufer weiterhin nicht davon ausgegangen werden kann, dass er Eigentümer oder berechtigter Besitzer der sichergestellten Reifen ist, kann er sich zur Begründung seines Herausgabeverlangens nicht darauf berufen, dass ein Berechtigter bislang nicht ermittelt worden ist (vgl. OVG NW, B.v. 13.9.2016 - 5 A 667/16 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, B.v. 11.8.2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 45; OVG NW, B.v. 12.2.2007 - 5 A 1056/06 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht bereits zu gewähren, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als "schwierig" erscheint (BVerfG, B.v. 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris Rn. 12; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393

    Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
    Solange somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG a.F. gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569; ähnlich BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 18; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3

    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 1 S 21.16

    Unmöglichkeit der Herausgabe eines in amtlicher Verwahrung befindlichen PKW an

  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 10 C 09.3011

    Sicherstellung

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 18.1168

    Verwertung sichergestellten Schmucks

    Prüfungsgegenstand für den geltend gemachten Herausgabeanspruch ist demnach ausschließlich, ob die Voraussetzungen für die inzwischen bestandskräftig gewordene Sicherstellung entfallen sind und der Kläger Berechtigter i.S.d. Art. 28 PAG ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 18).

    Dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers einer Sache entspricht es regelmäßig, einen zu seinem Nachteil eingetretenen und andauernden Verstoß gegen die Eigentumsordnung weiterhin im Wege der Sicherstellung zu unterbinden, auch wenn er bisher nicht als Berechtigter ermittelt worden ist bzw. ermittelt werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 21).

    Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (vgl. zu Art. 28 PAG a.F. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 23).

    Dass der Berechtigte (noch) nicht bekannt ist, steht einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Da mangels Vorlage entsprechender Nachweise oder Angaben weiterhin nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger Eigentümer oder berechtigter Besitzer der sichergestellten Schmuckgegenstände ist, kann er sich zur Begründung seines Herausgabeverlangens nicht darauf berufen, dass ein Berechtigter bislang nicht ermittelt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, vorliegend nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 10 C 19.315

    Ausweisung rechtmäßig - verwandtschaftliche Anknüpfungspunkte vorhanden

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 10 C 19.1664

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Anforderungen an die

    Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Unrecht abgelehnt, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 3.6.2019 - 10 C 19.616 - juris Rn. 4 m.w.N.), die Erfolgsaussichten der Klage zumindest als offen zu erachten waren (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 10 C 19.616

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Unrecht abgelehnt, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), die Erfolgsaussichten der Klage zumindest als offen zu erachten sind (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 10 C 19.1919

    Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts bei wegen Drogendelikten

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 10 C 19.68

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts bei einer

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, vorliegend nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 10 C 23.1117

    Anordnung eines zehnjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots und Feststellung

    Das Verwaltungsgericht hätte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in vollem Umfang ablehnen dürfen, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen im Beschwerdeverfahren sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 3.6.2019 - 10 C 19.616 - juris Rn. 4 m.w.N.), die Klage zumindest teilweise hinreichende Erfolgsaussichten hat (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 ZB 17.2241

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen die

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass der Umstand, dass keinerlei Kaufbelege vorgelegt und keine nachvollziehbaren Angaben zum Erwerb des fraglichen Gegenstandes gemacht werden, durchaus zu den Indizien zu rechnen ist, die die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB widerlegen können (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 22).
  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556

    Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen

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